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Wer darf den Flugschein
machen? |
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Grundsätzlich jeder über 18
Jahre, der nicht im Straßenverkehr unangenehm
aufgefallen ist. Zudem muß die ärztliche Fliegertauglichkeit erfüllt sein.
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Welche Ausbildung ist
erforderlich? |
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Wir unterscheiden drei
Flugzeugklassen: C: Segelflugzeug, B: Motorsegler und
A: Motorflugzeug. Für diese kann dann jeweils eine
Privat Pilot Lizenz (PPL) erworben werden, nämlich PPL-C, PPL-B und PPL-A. Zusätzlich
zu diesen Berechtigungen benötigt man noch ein Funkzeugnis, um oben dann auch mitreden zu dürfen.
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Was kostet das? |
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Die Kosten setzen sich aus
theoretischer und praktischer Ausbildung, sowie
Lehrmaterial, Landegebühren und Vereinsbeiträge
zusammen. Für den PPL-A, der
teuersten Lizenz, sind so etwa EUR 11000.-
anzusetzen.
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