Vereinsflugschule

 
 
  Wer darf den Flugschein machen?
 

Grundsätzlich jeder über 18 Jahre, der nicht im Straßenverkehr unangenehm aufgefallen ist. Zudem muß die ärztliche Fliegertauglichkeit erfüllt sein.

  Welche Ausbildung ist erforderlich?
 

Wir unterscheiden drei Flugzeugklassen: C: Segelflugzeug, B: Motorsegler und A: Motorflugzeug. Für diese kann dann jeweils eine Privat Pilot Lizenz (PPL) erworben werden, nämlich PPL-C, PPL-B und PPL-A. Zusätzlich zu diesen Berechtigungen benötigt man noch ein Funkzeugnis, um oben dann auch mitreden zu dürfen.

  Was kostet das?
 

Die Kosten setzen sich aus theoretischer und praktischer Ausbildung, sowie Lehrmaterial, Landegebühren und Vereinsbeiträge zusammen. Für den PPL-A, der teuersten Lizenz, sind so etwa EUR 11000.- anzusetzen.